von Byern
Karow 1212 - 1686
Karow 1212 urkundliche Erwähnung, Ritter Friederich von Kare gehörte laut dem Provinzial Archivar von Mühlverstedt in Magdeburg zur Familie von Byern. Der Ritter führte den Namen „von Kare“ weil er der Besitzer vom Rittergut Karow war. Im Mittelalter war es oft der Brauch, dass der Rittergutsherr den Namen des Ortes trug.
Albrecht von Byern war bis 1272 Herr auf Karow, danach bekamen seine zwei Kinder , Albrecht von Byern durch Lehnschaft das Rittergut in Klein Wusterwitz. Und sein zweiter Sohn Friedrich von Byern das Rittergut in Karow. Urkundliche Erwähnung 1296. Dessen Sohn Gero von Byern war bis 1364 Herr auf Karow und seit 1338 auch in Tucheim. Der Sohn von Gero, Friedrich war bis 1379 Herr auf Karow. Er hatte fünf Söhne: Gero urkundl. Erwähnung 1385, Friedrich gestorben 1414, Gerhardt urkundl. Erwähnung 1392, Heidenreich ,genannt Heyde“ gestorben 1398 und Heinrich urkundl. Erwähnung 1403, alle zusammen bewirtschaften unter anderen die Rittergüter Karow und Tucheim. Heinrich der urkundlich Erwähnt wurde 1403 , sein Sohn Heinrich erbte als einziger Nachkomme die Rittergüter. Dessen fünf Söhne bewirtschaften wie schon seine Vorfahren die Rittergüter Gemeinsam. Von den fünf Söhnen hatte der erstgeborene Gero von Byern, gestorben 1478 zwei Nachkommen, Joachim von Byern, gest. 1516 und Heinrich die dann alleine das Rittergut Karow übernahmen. und der403 Forbiddenletztgeboren Jacob von Byern ebenfalls zwei Söhne die erbten Tucheim.
Rittergutsbesitzer auf Karow waren Joachim und Heinrich von Byern.. Heinrichs Söhne Gero und Moritz von Byern. Gero von Byern wurde 1535 von Hans von Treskow bei einem Trinkgelage erstochen. Moritz ist 1530 verstorben. Erbe vom Rittergut in Karow wurde der Sohn von Gero, Friedrich von Byern, genannt auch Fritz, er wurde 1545 von Hans Eberhausen in Halle entleibt. Da dieser kein Nachkommen hatte. Ging das Rittergut Karow an dessen Onkel Joachim von Byern aus dem Hause Tucheim über. Joachim von Byern hatte 8 Söhne, von diesen haben Melchior und Martin von Byern ,das Rittergut Karow geerbt.
Von daran gab es zwei Linien in Karow. Die Herren der Linie Karow I waren die Söhne von Melchior von Byern, der Daniel von Byern, gestorben 1627 und Joachim von Byern gestorben 1612. Daniel von Byern vererbte Sein Anteil vom Gut I an seinem Sohn Melchior von Byern. Der zweite Besitzer vom Gut I Joachim von Byern, gestorben 1612 vererbte seinen Anteil an sein Sohn Gottfried von Byern, gestorben 1640. Nach dem Tode von Gottfried ging sein Anteil an seinen Vetter Melchior über. Die Herren der Linie Karow II war der Sohn von Martin von Byern, verstorben 1655, Heinrich von Byern, verstorben 1645. Dessen Sohn Ludwig von Byern erbte das Rittergut. Ludwig von Byern verstarb am 2.September 1672 , und da es keine Nachkommen gab, ging das Rittergut II ebenfalls an Melchior von Byern über. Von den Tag an waren beide Güter vereint. Sein Sohn Daniel von Byern, erbte das Rittergut Karow, und behielt es bis zu seinem Tode im Jahre 1686. Danach löschte sich der Mannesstamm von Byern auf Karow auf.
ehemaligen Rittergüter der Familie von Byern
1. Karow 1212 - 1686 Karow 1212 urkundliche Erwähnung, Ritter Friederich von Kare gehörte laut dem Provinzial Archivar von Mühlverstedt in Magdeburg zur Familie von Byern. Der Ritter führte den Namen „von Kare“ weil er der Besitzer vom Rittergut Karow war. Im Mittelalter war es oft der Brauch, dass der Rittergutsherr den Namen des Ortes trug. weiter |
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2.Tucheim 1338 – 1604 Gero von Byern war seit 1338 Herr auf dem Rittergut in Tucheim. Mit grosser Wahrscheinlichkeit befand sich das Schloss Tucheim schon 1312 im Besitz der von Byern. Der Sohn von Gero, Friedrich war bis 1379 Herr auf Karow. Er hatte fünf Söhne: Gero urkundl. Erwähnung 1385, Friedrich gestorben 1414, Gerhardt urkundl. Erwähnung 1392, weiter |
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3. Klein Wusterwitz 1272-1649 Die Herren von Byern waren nie alleiniger Besitzer auf den Gütern von Klein Wusterwitz. Albrecht von Byern, verstorben 1340, Sohn des Albrecht von Byern aus dem Hause Karow, war der erste Herr auf dem Rittergut Klein Wusterwitz. Dessen Sohn Gero von Byern , weiter |
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4. Parchen 1472 – 1921 Curt von Byern kaufte am 3. Juli 1472 das Rittergut mit der wüsten Burg Parchen. Weiteren Herren auf Parchen waren Balthasar von Byern bis 1540, Georg von Byern bis 1566 und Lewin von Byern bis 1584 von da an gab es zwei Rittergüter in Parchen weiter |
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5. Zabakuck 1768 – 1935 Ernst Friedrich von Byern hatte bis 1768 das Gut II in Parchen, verkaufte es an sein Vetter Rudolf Georg Friedrich von Byern. Der das Gut I in Parchen besaß. Ernst Friedrich von Byern kaufte 1768 und war bis 1779 Herr auf dem Rittergut Zabakuck. Danach übernahm Kurt Ferdinand Theodor von Byern bis 1846 das Gut. Kurt von Byern war bis 1870, und Max Rudolf von Byern bis 1927 Herr auf dem Rittergut. Der letzte Besitzer Kurt Max von Byern starb 1934, die Witwe Ilse von Byern verkaufte das Rittergut. |
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6. Kriegsdorf 1817 - 1863 Der Deichhauptmann Curt Ferdinand von Byern kaufte am 30. Juni 1817 das Rittergut. War zu dieser Zeit schon Herr auf Zabakuck Sein Sohn war Regierungspräsident von Merseburg. |
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7. Groß Germersleben 1876 – 1945 Die Tochter Eugenie Coqui aus dem Hause Groß Germersleben heiratete 27.09.1876 Ulrich Kurt von Byern aus dem Hause Parchen, nach seinem Tode 1917 wurde Henning Gebhard Wolfgang von Byern, Herr auf dem Rittergut. Henning Gebhard Wolfgang von Byern verstarb in der Kriegsgefangenschaft 1945. Auch diese Familie wurde 1945 vertrieben. Hans-Wolfgang Henning von Byern ,der Sohn von Henning Gebhard Wolfgang kaufte das Rittergut aber ohne Schloss nach 1990 zurück. Heute bewirtschaftet sein Sohn Gero von Byern das Rittergut in Groß Germersleben. |
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8. Borna 1877 – 1945 das Rittergut erwarb 1877 Georg Friedrich von Byern aus dem Hause Parchen. |
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9. Metzelthin 1913 – 1945 Die Tochter Margarethe Maria Stolze aus dem Hause Metzelthin heiratete Wilhelm von Byern aus dem Hause Groß Germerlsleben. Die Adelsfamilie von Byern mussten auf Grund der Vertreibung 1945, ihren Rittergut verlassen. |
Heraldik
Ein Wappen wird nach einer festen heraldischen Regel gestaltet.
Das Wappen besteht aus mehreren Teilen. Oft ein Helm, eine Decke, eine Wulst, eine oder mehrere Helmkronen mit Helmzier.
Ein Wappen war das Ebenbild eines Ritters.
Das Wappen derer von Byern
Der Helm (a)
alte Darstellung:
- rechtsgewenderter Helm
- Topf-Helm
neue Darstellung:
- Tunierhelm mit Goldmünze an goldener Kette.
- Helm rot gefüttert.
- Silberner Helm mit goldenen Gitter
Helmzier (b)
- sitzender Hund (Bracke) zurückschauend
- vorwiegend aus Holz oder Leder
- Die Helmzier wurde bei Turnieren getragen um die Ritter im Kampfgetümmel zu unterscheiden.
Das Schild (c)
- alte Darstellung Gotisches-Schild in Schräglage und geviert
- neue Darstellung Barock-Schild und geviert
Blasonieren (Beschreibung des Wappens)
- im 1. und 4. roten Feld eine weiße Bracke zurückschauend mit goldenen Halsband
- im 2. und 3. gelben oder goldenen Feld, ein grüner Kranz mit 6 schwarzen Hahnenfedern
- Die Bracke symbolisierte im Mittelalter als Wappentier die Jagdgerechtigkeit.
- Der Kranz war ursprünglich ein Kranz von Kornähren, die wahrscheinlich für die Fruchtbarkeit der alten Heimat (die Börde) stehen
- Die Hahnenfedern deuten auf den Mut und die Verwegenheit des Trägers hin
Helmdecke (d)
- Oft als flatternde Tücher oder als Quasten dargestellt, die von beiden Seiten des Helms hängen.
- 2 farbig, oft die Farben des Schildes, rot und gold
Wulst (e)
- zusammen gerollte Enden der Helmdecke
- 2 farbig
- die Wulst auf dem Helm ist laut alten Aufzeichnungen ein Türckenbund, ein Zeichen dafür das sich Mitglieder der Familie an den Kreuzzügen beteiligt haben
- Eine Wulst diente dafür um den Schlag des Schwertes des Feindes zu mildern.